Dauer der Behandlung, Kosten und Abrechnung
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch bzw. wie häufig findet eine Sitzung statt?
Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 60 Minuten.
Die Anzahl und der Abstand der Sitzungen hängt von der Art Ihres Anliegens ab und gestaltet sich individuell nach Ihrem Bedarf und Ihren jeweiligen Bedürfnissen.
Häufig zeigen sich bereits nach wenigen Sitzungen erste Lösungsansätze für Ihre Fragen, Konflikte und Probleme. Manchmal hilft auch schon ein einmaliger „Blick von außen“, um neue Impulse zu erhalten, die zur Klärung Ihres Anliegens und individueller Lösungsfindung beitragen.
In persönlichen Krisensituationen kann ich Ihnen auch kurzfristige Termine oder in kürzeren Abständen anbieten.
*Heilkundige Tätigkeit ist gemäß §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Welche Vorteile habe ich als Selbstzahler?
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse setzt eine Diagnose und bei einer Psychotherapie einer psychischen Störung mit Krankheitswert im Sinne des ICD 10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) voraus. Die Bearbeitung persönlicher oder sozialer Konflikte, die oft ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität darstellen, sind grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.
Die Aufnahme einer vom Kassensystem unabhängigen Behandlung als Selbstzahler bietet Ihnen erhebliche Vorteile:
- keine oder nur kurze Wartezeiten
- zeitnaher Beratungs- bzw. Therapiebeginn
- Sitzungsanzahl, -dauer und -frequenz bestimmen Sie selbst nach Ihren Bedürfnissen und Erfordernissen und nicht Ihre Krankenkasse
- die Krankenkasse wird nicht informiert
- keine Einschränkungen bei Versicherungen, z.B. Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
- wie neue Forschungen belegen, sind selbstbezahlte Beratungs- und Therapieleistungen erfolgreicher und nachhaltiger, da die Klienten eine wesentlich höhere Veränderungsmotivation mitbringen
Honorar
Das Honorar für meine Beratungs- und Therapieangebote ist grundsätzlich von Ihnen privat, nach jeder Sitzung in bar zu bezahlen.
Das Honorar für die Behandlungen wird auf Stundenbasis bzw. Pauschale abgerechnet. Für eine Behandlungsdauer von 60 Minuten werden 120,- Euro* berechnet.
Für gesetzlich Versicherte
Bitte berücksichtigen Sie, dass ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechne.
Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, die die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker übernimmt, ist es möglich, je nach deren vertraglichen Bestimmungen therapeutische Heilbehandlungen voll oder teilweise erstattet zu bekommen.
Für privat Versicherte
Einige private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten anteilig die Kosten für Heilpraktikerleistungen, da ich über eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) verfüge.
Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung per Post zugeschickt mit den Leistungen nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Bitte klären Sie die Voraussetzungen für eine Erstattung im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenkasse ab.
Wichtiger Hinweis für Ihre Steuererklärung
Alle nicht durch eine Krankenkasse übernommene Kosten für Heilpraktikerbehandlungen können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.
Auf Rechnungen/Quittungen zur Vorlage beim Finanzamt dürfen aus Datenschutzgründen keine Diagnosen und Behandlungsziffern angegeben werden.
Absage von Terminen
Ich arbeite mit Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung und halte mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin nur für Sie frei.
Sollten Sie fest vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese bitte mindestens 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin kostenfrei ab. Nicht abgesagte Termine stelle ich in voller Höhe in Rechnung.